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Bei Nichtbelegung des Zeltplatzes gelten nachfolgende Abmeldefristen und Ausfallentschädigungen: |
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| *auf der Basis der angemeldeten Personenzahl | ||||||||||
| Sofern eine Belegung des frei werdenden Zeitraums mit einer/mehreren Gruppe/n möglich ist, kann mit Ausnahme der Vorauszahlung von der Entschädigung abgesehen werden. | ||||||||||
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