Bei Nichtbelegung des Zeltplatzes gelten nachfolgende

Abmeldefristen und Ausfallentschädigungen:

 
 
Abmeldefristen Ausfallentschädigung
bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme Vorauszahlung (25,- Euro) wird einbehalten
weniger als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme Vorauszahlung (25,- Euro) wird einbehalten + 10 % des Benutzerentgelts*
weniger als 2 Monate vor Beginn der Maßnahme Vorauszahlung (25,- Euro) wird einbehalten + 20 % des Benutzerentgelts*
weniger als 1 Monat vor Beginn der Maßnahme Vorauszahlung (25,- Euro) wird einbehalten + 30 % des Benutzerentgelts*
*auf der Basis der angemeldeten Personenzahl
 
 
Sofern eine Belegung des frei werdenden Zeitraums mit einer/mehreren Gruppe/n möglich ist, kann mit Ausnahme der Vorauszahlung von der Entschädigung abgesehen werden.
 
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